Zugang zum PTT

Zugang zum PTT (in italienischer Sprache)

Der Telematische Steuerprozess (Processo Tributario Telematico - PTT) ist verpflichtend vorgeschrieben für die Verfahren, in erster und zweiter Instanz, die mit Rekurs/Berufungsrekurs eingeleitet werden, welche ab dem 1. Juli 2019 zugestellt wurden: Die Dienste des PTT stehen jeden Tag rund um die Uhr (also 24/7) zur Verfügung.

Im Falle unvorhersehbarer Ereignisse, die zu Dienstausfällen beim PTT führen, stellt der Direktor der „Direzione Sistema Informativo della Fiscalità” eine Dienstausfalls-Bestätigung (in italienischer Sprache) aus.

Der Artikel 16 des G.D. Nr. 119 vom 23. Oktober 2018, umgewandelt in Gesetz Nr. 136 vom 17. Dezember 2018, hat nämlich den Artikel 16-bis des Gv.D. Nr. 546 vom 31. Dezember 1992 abgeändert und festgelegt, dass ab dem 1. Juli 2019 die Zustellung und die Hinterlegung der Prozessakten bei den Sekretariaten der Steuerkommissionen verpflichtend in telematischer Form zu erfolgen hat.
Diese Pflicht besteht nicht für die Steuerzahlenden, die bei Verfahren mit Streitwert bis 3.000,00 Euro ohne Verteidiger vor Gericht auftreten.
Um den Rekurs/Berufungsrekurs und die anderen Prozessakten in telematischer Form zu hinterlegen, ist es notwendig, sich bei der App PTT des Informationssystems der Steuergerichtsbarkeit (SIGIT) zu registrieren.
Für die Registrierung bei PTT sind unbedingt erforderlich:

die Internetverbindung;
die digitale Unterschrift;
die Zertifizierte Elektronische Post (PEC).

Nachdem die Registrierung abgeschlossen ist, können mittels Zugang zu PTT Dokumente/Akte übermittelt werden, die somit das informatische Prozessfaszikel bilden, welches vom Richter und den Prozessparteien (Steuerpflichtige, Freiberufler, Steuerbehörden) online eingesehen werden kann.

Weitere Informationen finden sich in den istruzioni und den FAQ (in italienischer Sprache), die im Portal unter "Assistenza Online“ verfügbar sind.