Zahlungsverfahren des CUT

Bei Hinterlegung des Rekurses/der Berufung in Papierform kann der Steuereinheitsbeitrag (CUT) folgendermaßen bezahlt werden:

  1. Formblatt F23 (PDF - 45KB), an den Schaltern der Banken und der Italienischen Post AG, wobei anzugeben ist:


    · der Abgabencode: 171T;
    · die Beschreibung: "Contributo unificato di iscrizione a ruolo nel processo tributario - Art. 9 del D.P.R. 30 maggio 2002, n° 115";
    · der Ämtercode, welcher sich im Portal der Steuergerichtsbarkeit findet, mittels Suchfunktion der betreffenden Steuerkommission.

    Um das Formblatt F23 auszufüllen und auszudrucken kann die Funktion "Programma di compilazione" der Agentur der Einnahmen genutzt werden. Hierbei muss man unter "Tipo di pagamenti da effettuare" den Eintrag "Altri casi" auswählen und sodann die weiteren erforderlichen Informationen eingeben.

     

  2. Eigener Abschnitt (Marke) mit der Aufschrift "Contributo Unificato Tributario", der bei den Verkaufsstellen für Monopolwaren und Wertzeichen (Tabaktrafiken) erhältlich ist.

    Es gibt diesbezüglich den Dienst "Controllo dei contrassegni telematici" (in italienischer Sprache), auf dem Portal der Agentur der Einnahmen, um die Echtheit des Abschnitts zu überprüfen. Der Dienst befragt die Daten der Abschnitte ab dem ersten Tag nach der Ausgabe und über einen je nach Verkaufsstellenumsatz verschiedenen Zeitraum. Deshalb kann es passieren, dass die Abfrage in den unmittelbar auf die Ausgabe folgenden Tagen kein Resultat ergibt; in diesem Fall muss man ein paar Tage warten und dann die Abfrage wiederholen.
  1. Postkontokorrent Nr. 1010376927, lautend auf "Tesoreria di Viterbo - Contributo Processo Tributario art. 37 D.L. 98/2011".

     Bei Zahlung des Beitrags mittels Formblatt F23 oder Posterlagschein muss die Zahlungsbestätigung dem einleitenden Akt des Verfahrens, für welches die Zahlung durchgeführt wurde, beigelegt werden. Der Abschnitt kann auch auf der eigens vorgesehenen Stelle des Antrags um Registereintragung (NIR) angebracht werden, welcher bei der Streiteinlassung zusammen mit dem Rekurs zu hinterlegen ist, gemäß art. 22, Absatz 1, des Gv.D. Nr.  546/1992.

 

Bei Hinterlegung des Rekurses/der Berufung auf telematischem Wege (PTT) kann der Steuereinheitsbeitrag (CUT) folgendermaßen bezahlt und bescheinigt werden:

  1. Bei Zahlung des Beitrags mittels F23 oder Posterlagschein muss die betreffende Zahlungsbestätigung eingescannt, digital unterschrieben und als Anlage des Rekurses/der Berufung versendet werden.
     
  2.  Bei Zahlung bei den Verkaufsstellen für Monopolwaren und Wertzeichen wird der gekaufte Abschnitt auf dem Formblatt Comunicazione di versamento del Contributo Unificato (PDF - 40KB, in italienischer Sprache) angebracht, wobei die Daten der zuständigen Steuerkommission, die Daten und die Steuernummer des Rekurswerbers sowie die Daten der anderen Prozessparteien anzugeben sind. Das vollständig ausgefüllte Formblatt muss sodann  eingescannt, digital unterschrieben und als Anlage des Rekurses/der Berufung versendet werden.