Registrierung beim PTT

Registrierung beim PTT für Bürger/innen und Freiberufler

Bürger/innen und Freiberufler müssen sich für den PTT-Zugang vorab registrieren: Hierzu sind ein Postfach der Zertifizierten Elektronischen Post (PEC) und eine gültige digitale Unterschrift notwendig.
Für die Verwaltung der Zugangsdaten, wie Änderung des Passworts, Reset des Passworts oder Umgang mit der Bürgerkarte (CNS), können die Self-Service-Dienste  (in italienischer Sprache) genutzt werden.

Registrierung beim PTT für Steueragenturen, Handelskammern, Einhebungsbehörden, lokale Körperschaften

Die betreffende Stelle (Steueragenturen, Einhebungsbehörden, Handelskammern, lokale Gebietskörperschaften) bestimmt aus den eigenen Bediensteten die Nutzer, die zu den PTT-Diensten zuzulassen sind, wobei vorab ein Autorisierungsantrag an MEF – Dipartimento delle Finanze – Direzione Sistema Informativo della Fiscalità zu stellen ist.
Es sind dieselben persönlichen Zugangsdaten wie jene für den "Telecontenzioso" zu benutzen. Die Nutzer der Lokalen und Gebietskörperschaften mit einem "lokalen Verwalter" können sich zwecks betreffender Zulassung an diesen wenden. Alle anderen Stellen, die nicht über einen "lokalen Verwalter" verfügen, müssen die in der Gebrauchsanleitung (docx, 17 KB - in italienischer Sprache) angegebenen Dokumente vorlegen.

Die vom Nutzer gelieferten persönlichen Daten werden gemäß den Bestimmungen des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196/2003 verarbeitet.