Telematischer Steuerprozess

Der Telematische Steuerprozess (PTT) ist auf dem gesamten Staatsgebiet verwirklicht worden.
Mit der Veröffentlichung, in der Gazzetta Ufficiale Nr. 184 vom 10. August 2015, des Dekrets des Generaldirektors der Finanzen vom 4. August 2015, sind die technischen Vorschriften festgelegt worden, an welche sich die Prozessparteien halten müssen, wenn sie sich auf telematischem Wege in den Prozess einlassen wollen.
Der PTT ist für die Steuerkommissionen von Bozen gestartet, und zwar mit Bezug auf Rekurse und Berufungsrekurse, die ab dem 15. Juli 2017 zugestellt werden.
Mittels Dekreten wird die Verordnung umgesetzt, welche den Gebrauch von informatischen und telematischen Arbeitsmitteln im Steuerprozess regelt (Dekret des Wirtschafts- und Finanzministers Nr. 163 vom 23. Dezember 2013).
Nach der Hinterlegung mittels "PTT" können die Steuerpflichtigen, die Freiberufler und die zuständigen Behörden, die sich vorab registriert haben, im Rahmen des erneuerten "Telecontenzioso" (Telematisches Streitverfahren) von Zuhause oder vom Büro aus das betreffende "informatische Prozessfaszikel" und die zugehörigen Akten einsehen.