Kodierung der Unregelmäßigkeiten beim Versand

(Artikel 7 und 8 des Dekrets des Generaldirektors der Finanzen vom 4. August 2015)

Das SIGIT nimmt bezüglich der von den Prozessparteien gesendeten Akte und Dokumente Folgendes vor:

  1. die Antiviren-Kontrolle der gesendeten Dateien
  2. die Überprüfung der Größe der gesendeten Dateien;
  3. die Überprüfung der Gültigkeit der den gesendeten Dateien angefügten Unterschrift;
  4. die Überprüfung der Integrität der unterschriebenen Dateien;
  5. die Kontrolle des Formats der gesendeten Dateien.

Die aktualisierte Auflistung der Kodierungen und der entsprechenden Beschreibungen, betreffend  mögliche Unregelmäßigkeiten, die während des Versands festgestellt werden, ist folgende:

Kodierung der Unregelmäßigkeiten beim Versand

Kodierungen 

Beschreibungen

S1 Dokument ungültig.
S2 Unterschrift nicht intakt.
S3 Zertifizierung nicht zuverlässig.
S4 Zertifizierung aufgeschoben.
S5 Zertifizierung widerrufen.
S6 Zertifizierung noch nicht gültig.
S7 Certification Authority noch nicht gültig.
S8 Certification Authority verfallen.
S9 Certification Authority nicht zuverlässig.
S10 Der Absender ist nicht Unterzeichner der Dokumente.
S11 Zertifizierung der Unterschrift verfallen.
V1 Dokument enthält Virus.
F1 Format nicht konform im Verfahrensakt.
F2 Format nicht konform in der Anlage.