Steuereinheitsbeitrag (CUT)

Der Einheitsbeitrag ist bei der Hinterlegung des einführenden Aktes in das Steuerstreitverfahren vor der zuständigen Steuerkommission zu entrichten, wobei man unter "einführenden Akt" nicht nur den Hauptrekurs versteht, sondern auch jeden, vom einführenden Akt unabhängigen Prozessakt, der im Wesentlichen eine Erweiterung des thema decidendum mit sich bringt.


Rechtsverweise:

D.P.R. n° 115/2002

D. Lgs. n° 546/1992


Der Betrag des Steuereinheitsbeitrags berechnet sich in Bezug auf den Wert der Streitsache, in die man sich einlässt; dieser Wert entspricht, beim Steuerprozess, dem Wert des angefochtenen Aktes.